zurück
Jetzt höherer Spendenabzug möglich
Gesetz bringt Verbesserungen für Spender und Spendenempfänger
Im Jahr 2007 wurde das
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
beschlossen. Rückwirkend zum 01.01.2007 gibt es neben der Vereinfachung
des Spendenrechts verbesserte steuerliche Abzugsmöglichkeiten für
Spender und Spendenempfänger. Die für Sie wichtigen Änderungen
möchten wir Ihnen kurz vorstellen:
- Die jährliche Obergrenze für die Abzugsfähigkeit von Spenden
wurde auf jetzt 20 % (bisher 5 bzw. 10%) des Gesamtbetrags der Einkünfte
erhöht. Für Firmen wurde die Umsatzgrenze auf 4 Promille
der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne
und Gehälter angehoben.
- Darüber hinausgehende Beträge können ab 2007 zeitlich unbegrenzt auf die Folgejahre übertragen werden. Es entfällt aber die Möglichkeit des Rücktrages auf die Vorjahre.
- Beim Steuerabzug wird
künftig nicht mehr zwischen Spenden für mildtätige bzw. gemeinnützige
Zwecke unterschieden.
- Vereinfachter Spendennachweis: Einzelspenden bis € 200,00
(bisher € 100,00) können künftig ohne Vorlage einer hierfür
ausgestellten Spendenbescheinigung dem Finanzamt vorgelegt werden. Es genügt
der auf den Verein lautende Überweisungsträger bzw. der Kontoauszug.
Um Verwaltungs- und Portokosten zu sparen, werden wir für Einzelspenden
bis € 200 (bisher 100 €) in der Regel keine Spendenbescheinigungen
mehr ausstellen. Falls Sie dennoch eine Spendenquittung benötigen:
Kein Problem! Lassen sie es uns wissen! Spender, die per Lastschrift oder
Dauerauftrag spenden, erhalten weiterhin ihre Jahresbescheinigung im Januar
des Folgejahres.